Mit großer Besorgnis müssen die Bürgermeister*Innen der vom Kohleausstieg direkt betroffenen Lausitzer Kommunen das vorzeitige Aus des Tagebaus in Jänschwalde zur Kenntnis nehmen.

Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DHU) und der Grünen Liga vollumfänglich Recht gegeben. In der Klage der Umweltverbände wurde der vom Landesbergamt genehmigte Hauptbetriebsplan angezweifelt. Die LEAG hat gegen die darin vorgeschriebenen Grundwassermengen, welche gehoben werden dürfen, verstoßen. Diese Mengen wurden in den zurückliegenden Jahren immer wieder überschritten, weil im Jahr 2017 der Abbaubetrieb neu geplant, die aber dafür vorgesehene wasserrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1996 nicht angepasst wurde.

Die LAUSITZRUNDE zweifelt in keiner Weise das Urteil des Verwaltungsgerichtes an, sieht aber lediglich Fehler im eigentlichen Verwaltungsakt zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und der LEAG, welche im Nachhinein eine große negative Auswirkung für alle Beteiligten kurzfristig und langfristig nach sich ziehen wird.

Die für uns alle sehr wichtige Energiesicherheit erhält einen herben Rückschlag. Renaturierungsmaßnahmen verzögern sich - der Tagebau muss in den Notbetrieb versetzt werden. Aus Gründen der geotechnischen Sicherheit wird das Wasser im Tagebau weiterhin gesümpft. Die LAUSITZRUNDE sieht darin einen kaum abwendbaren Schaden sowohl für den Strukturwandel und das Image unserer Region als auch für die Sicherheit der derzeit noch beschäftigten Arbeitskräfte bei der LEAG. Auch wird die Entscheidung für den Stopp des Tagebaus die Energiepreise weiterhin destabilisieren.

Den Menschen in der Region ist der Kohleausstieg durchaus bewusst. Sie bringen sich bereits in den Strukturwandel ein, um die Region zukunftssicher zu gestalten.

Die Entscheidung bringt keine Gewinner hervor. Strukturwandel funktioniert nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. „Strukturwandel geht anders!“

Das sagt die Lobby der Bürgerinnen und Bürger unserer Lausitz.