Die Mitglieder der Lausitzrunde, die gewählten Mandatsträger der direkt vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen, verfolgen die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Es ist zwingend erforderlich, dass der Kompromiss, der mit dem Bericht der Kommission erreicht wurde, 1:1 im Gesetzgebungsverfahren seinen Niederschlag findet. Wir erwarten von allen Beteiligten, dass die Bewertungskriterien für Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels, welche durch die Kommission festgelegt wurden, für alle Teile des Gesamtpaketes und damit auch für die Sofortmaßnahmen gelten. Vereinbartes Ziel, auch der Sofortmaßnahmen ist, in den Revieren schnell nachhaltige Maßnahmen umsetzen zu können, die den Bewertungskriterien genügen und sichtbare Zeichen nach innen und außen setzen. Es dürfen damit keine Maßnahmen gefördert werden, für die es in der Vergangenheit keine finanziellen Mittel gab oder die in keinem Zusammenhang mit dem Strukturwandel stehen.
Um diesen Anspruch zu sichern, müssen die direkt betroffenen Kommunen in der Lausitz rechtzeitig und grundsätzlich in die Entscheidung einbezogen werden.
Abgestimmte Maßnahmen, gemäß der Anlage 6 des Berichtes der Kommission, darunter Vorschläge der Kommunen wie zum Beispiel die unverzichtbare Investitionspauschale, sind und bleiben eine Forderung der direkt vom Strukturwandel betroffenen Region der Lausitz .
Die Kommunen der Lausitzrunde werden eigenständig einen Projektantrag „Investitionspauschale“ erarbeiten und bei den Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen einreichen.
Wir erwarten, dass die Anträge kurzfristig geprüft und beschieden werden um dadurch dem Ziel, schnell wirksame Maßnahmen umzusetzen, gerecht zu werden.